Letzte Aktualisierung 12.12.2024

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Liebe Gartenfreunde,

das Jahr nähert sich dem Ende und euer Vorstandsteam wünscht euch eine gesunde Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

P.S.: Im neuen Jahr findet am 22.02.2025 die Jahreshauptversammlung statt. 

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Moin liebe Gartenfreunde,

das Ende der Gartensaison nähert sich.

Wir benötigen bitte eure Zählerstände bis zum 30.10.2024

Die Zählerstände können elektronisch über folgenes Formular übermittelt werden: 

https://forms.gle/Tjy3EcjCFSzvuomu9

Alternativ könnt ihr auch gerne folgendes Formular downloaden und eurer Obfrau oder Obmann geben. Wir nehmen das formular auch gerne im Vereinshaus bzw. via Mail kgv101@gartenfreunde-hh.de entgegen. 

PDF - Zählerstände zum Saisonende.pdf (39 KB)

Word - Zählerstände zum Saisonende.docx (7 KB)

 

Genießt noch eure Zeit im Garten und wir freuen uns von euch zu hören.

Liebe Grüße 

Euer Vorstandsteam 

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Sehr geehrte Gartenfreunde,

anbei wie versprochen hier einige Infos zum Thema Solaranlagen. 

Grundsätzlich muss eine Solaranlage vom Vorstand genehmigt werden. 

Die Solaranlage soll an oder auf der Laube installiert werden. 

Generell sind nur Insellösungen erlaubt und eine Einspeisung ist nicht erlaubt, da jede Parzelle nur mit einem Unterzähler ausgestattet ist. 

Dies ist auch in der Grünen Mappe unter Punkt 3.6.2 zu finden. 

Solltet ihr eure Solarpanele versichern wollen, meldet euch bitte direkt beim Landesverband bei Frau Schulz.

Für dazugehöriges Equitment (z.b. Akku) muss die Inventarversicherung ggf. angepasst werden. 

Dies ist im allgemeinen auch angeraten sobald ihr ein Gewächshaus in eurer Parzelle habt. 

 

Generell zum Thema Solaranlagen, werden wir zeitnah informieren unter "Wissen macht nichts".

Hier bitte ich euch um etwas Geduld.

 

Habt erstmal einen gesunden Start in die Gartensaison und immer schön die Mittagsruhe einhalten. 

 

Liebe Grüße

Euer Vorstandsteam 

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Liebe Gartenfreunde,

Der Verband hat uns darauf hingewiesen, dass im nächsten Jahr verstärkte Kontrollen bezüglich Wasserschutz und Abwasser stattfinden.

Wir werden dieses Thema bei nächster Gelegenheit kommunizieren bzw. auf der Mitgliederhauptversammlung ansprechen. 

 

Liebe Grüße

Euer Vorstandsteam

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Sehr geehrte Gartenfreunde,

anbei die neue Satzung.

20230724 Satzungsänderungsentwurf - Mitgliedsvereine komplett 2022_2023.pdf (475 KB)

Diese wird am 17.02.2024 bei der Jahreshauptversammlung zur Abstimmung stehen. 

 

Liebe Grüße

Euer Vorstandsteam 

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Sehr geehrte Gartenfreunde,

Wir benötigen für unsere Gartenanlage weitere Wertermittler.

Falls jemand Lust, Zeit und Interesse hat, kann sich gerne bei Günter Reese melden.

Unser bestehendes Wertermühlenteam freut sich über eure Unterstützung!

 

Liebe Grüße

Euer Vostandsteam     

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Gemeinschaftsarbeit

Ab 2024 werden wir 3 Termine mit jeweils 2 Std. durchführen.

Der  neue, dritte  Termin soll am Wochenende nach dem 24.06. stattfinden und ausschließlich der Heckenpflege in der Anlage dienen. Eine halbe Stunde für den Schnitt der Parzelleneigenen Hecke eingepflanzt werden, die restliche Zeit sollte der Pflege der Gemeinschaftsflächen dienen. (siehe 3.9.1)

Gemäß Satzung – Gartenordnung – Punkt 5. sind Einfriedungen und Abgrenzungen zu den Vereinswegen, Vereinsanlagen und benachbarten Grundstücken nach den Weisungen des Vorstandes einheitlich herzurichten, zu pflegen, instand zu halten und ggf. zu ersetzen. Zulässig ist eine  Heckenhöhe bis maximal 1,10 m  (s. Merkblatt für die Heckenpflege), die durch einen regelmäßigen Pflegeschnitt, der spätestens im Winter erfolgen muss, gewährleistet ist. Kleingartenanlagen sind Flächen, die einerseits der privaten Nutzung dienen und anderseits ein Bestandteil der „Grünen Infrastruktur“ darstellen . Eine Kleingartenanlage soll auch der Öffentlichkeit zugänglich  und nutzbar sein. Damit die Wahrnehmung der Anlagen in der öffentlichen Wertschätzung steigt, sollte sich die Gestaltung der Außengrenzen bewusst in die Umgebung einfügen und einen einladenden Charakter haben. Labyrinthartige Heckengänge ohne Weitblick sind unzulässig. An den Parzellengrenzen sind weder Sichtschutzzäune noch massive Einfriedungen jeglicher Art gestattet. Der Einsatz von Stacheldraht oder ähnlichem ist unzulässig. Veränderungen und Umgestaltungen an den Parzellengrenzen (auch der Einbau zusätzlicher Pforten, Zäune etc.) sind nicht zulässig .              

3.9.1 Gemeinschaftliche Grünflächen                                                                                                             

 Der Verein ist für alle Anlagen und Anpflanzungen auf den Pachtflächen verkehrssicherungspflichtig, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist. Gemäß Ziffer 14 Absatz 3 des Hauptpachtvertrages sind zum Pachtgelände gehörende Hecken zu schneiden, Knicks und Freiflächen sind zu pflegen.

3.11.3 Bachläufe, Entwässerungsgräben                                                                                            

 …Bachläufe und Entwässerungsgräben müssen freigehalten werden und einen ungehinderten Wasserablauf sicherstellen. Der Einbau von senkrechten Böschungsbefestigungen an den Entwässerungsgräben zwischen den Parzellen ist nicht zulässig. ….Um bei Hochwasser einen zügigen Ablauf zu gewährleisten und eine Belastung (z.B. Eutrophierung, das heißt Überdüngung) des Gewässers zu verhindern, muss entlang der Böschung ein mindestens 2 m breiter Streifen von Gehölzen, Materiallagerungen, Baulichkeiten und Kompoststätten freigehalten werden. Ziffer 14 Absatz 2 des Hauptpachtvertrages und Punkt 9 der Gartenordnung verpflichten die Pächter zur Instandhaltung und kontinuierlichen Reinigung der Entwässerungsgräben, die an die Parzelle grenzen oder diese durchqueren. Entsprechenden Weisungen des Vorstandes ist Folge zu leisten.

(Quelle: Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg)

Hecken, die der Parzellenbegrenzung dienen, werden zweimal im Jahr beschnitten - jeweils im Sommer nach Abschluss des Johannitriebes (nicht vor dem 24. Juni) und nach Abschluss der Vegetationsperiode. Die Vereinssatzung/Gartenordnung (Ziffer 13 - Pflanzen und Naturschutz) erlaubt dem Vorstand die Art, die Form und den Zeitpunkt des Heckenschneidens zu bestimmen. Dabei ist die vorgegebene Maximalhöhe von 1,10m einzuhalten. Um einem Verkümmern oder Kahlwerden der unteren Zweigpartien entgegenzuwirken sind Hecken konisch zu schneiden. Optimal ist eine Hecke die an der Basis 20 – 30 cm breiter ist als an der Spitze. Ein gleichmäßiger Heckenschnitt kommt dem Erscheinungsbild der gesamten Kleingartenanlage zugute.(Quelle: Merkblatt zur Heckenpflege BUKEA)

 

Hecken an den Hauptwegen/Hecken an den Eckgrundstücken:

Bei mehr als 15 Meter zu pflegende Hecke wird die Pflege auf die Gemeinschaftsarbeit angerechnet, sofern es tatsächlich die Maximalhöhen (sprecht bitte Eure Obleute an) eingehalten werden. Eine Anrechnung auf die Gemeinschaftsarbeit erfolgt nicht, wenn kein zweimal jährlicher Schnitt erfolgt und die Maße überschritten werden.

Entwässerungsgräben müssen auf der den Parzellen zugewandten Seite vom Parzelleninhaber gepflegt und sauber gehalten werden. Die Pflege, sofern sie sichtbar stattfindet, ist auf die Gemeinschaftsarbeit anzurechnen.

 

Für jeden Bereich werden 3 Termine Unterstützung Schredderplatz im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit benannt.

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Ein kurzer Bericht von der Jahreshauptversammlung des KVG Finkenwerder e.V. 101 am 17.06.2023

  

Etwas über hundert Leute haben sich in der Stadtteilschule Finkenwerder versammelt, um den Jahreshauptbericht der einzelnen Sparten zu lauschen. 

Günter Reese, unser erster Vorsitzender, leitete die Versammlung mit ein paar kurzen, aber humorvollen Worten ein.

Darauf folgte eine Schweigeminute zu Ehren der verstorbenen Mitglieder.

 

Im Anschluss hat unser erster Vorsitzender die Sachlage beschrieben, mit der unser Verein seit letztem September zu kämpfen hat: ... Die Kasse.... 

Aufgrund der gesundheitlichen Situation der ehemaligen Kassiererin gab es keine Möglichkeit, eine ordnungsgemäße Übergabe zu organisieren. 

Die persönliche Situation wurde zudem durch den  Tod unseres 2. Vorsitzenden verschlimmert und hat menschlich sowohl bei uns im Verein als auch bei seiner Frau und Familie eine Lücke hinterlassen. Günter hat alles versucht an die Daten und Unterlagen zu kommen. Diese wurden allerdings erst Mitte Mai in 2 Boxen überreicht und mit diesen Unterlagen wurde versucht die Kasse wieder auf Stand zu bringen. Schnell fiel auf, dass für die Jahre 2021 und 2022 keine Nebenkosten gezahlt worden sind, was wiederum beim Kassenstand dafür gesorgt, dass unsere Kasse ein großes Defizit beinhaltet. Die Situation war zwischendurch derart angespannt, dass der gesamte Vorstand sich um den Weiterbestand des Vereins Sorgen machte.

Dank unseres Kassierers Andy konnten wir die Lage für 2022 aufarbeiten und er hat Rechnungen bzw. Pauschalbeträge für 2021/2022 erstellt. Dieser Schritt war notwendig, um den Verein finanziell am Leben zu erhalten. Andy hat hier einen fantastischen Job gemacht!

 

Ebenfalls wurde die Sachlage um unsere Elektrik, das Stromnetz, erläutert. Der marode Zustand, der in die Jahre gekommenen Anlage, führt dazu, dass es immer mehr zu Störungen kommt. Dies hat zur Folge, dass dieses Stück für Stück erneuert werden muss, was natürlich hohe Kosten nach sich zieht.

 

Die folgenden Beschlüsse wurden von der Hauptversammlung gefasst.

Es wird das Kassenjahr 2021 mit Hilfe von 3 Freiwilligen aufgearbeitet.

Es wird 2023 eine Pauschale von 150 Euro erhoben, um die laufenden Kosten zu decken und 2024 bei 0 anzufangen zu können und wieder einen sauberen Start zu haben. 

 

Des Weiteren wurden folgende Ämter neu gewählt.

Kerstin Muxfeldt --> 2. Vorsitzende

Andreas Porschke --> Kassierer

Veronica Fernandez Diaz / Kristiane Klamroth bilden die Verstärkung für die Wertermittlung

 

Die Fachberatung hat neue Projekte vorgestellt. Es wird ein Projekt „Streuobstwiese“ geben, bei dem alte lokale Pflanzen und Bäume gepflanzt werden, um unsere Anlage attraktiver zu machen.

Außerdem soll es regelmäßig Sprechstunden geben.

 

Auch wurde noch einmal auf die besondere Lage der Wertermittler hingewiesen. Eine Gartenaufgabe ist immer emotional. Die Jungs und Deerns müssen jedoch gemäß den Vorgaben des Landesverbandes die Gärten wertermitteln. Dies sorgte jedoch in der Vergangenheit immer für starke und emotionale Diskussionen.

Es gibt klare Regeln, welche beim Landesverband und in der grünen Mappe nachzulesen sind.

Auch hier gilt: Miteinander Reden… und es gibt für Alles eine Lösung.

 

Es war keine leichte Versammlung, aber eine sehr Gute. Es wurde sich beim Vorstand bedankt und ebenfalls von unserer Wertermittlung geschätzt. Alle Parteien arbeiten Hand in Hand, um den Verein am Leben zu erhalten. Ein respektvoller und fairer Umgang zeigt: Wir sind auf einem guten Weg.

 

Eine kleine Bitte am Rande: Wir möchten den Verein zukunftssicher machen und gleichzeitig zeigen, dass es auch Spaß macht, die Zukunft zu gestalten.

Dies bedingt, dass wir gerne möchten, den kommenden Nachwuchs einen Einblick in die Vereinsarbeit zu geben. Jeder ist willkommen und wir sind für jede Hilfe Dankbar. 

 

Bleibt gesund!

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