Sie haben interesse oder eine Anfrage? Bitte lesen sie unsere FAQ oder wenden sie sich direkt an den Vorstand.

 

  • Ich würde gerne Mitglied werden
    Bitte wenden Sie sich an:
    kgv101@gartenfreunde-hh.de

    Gerne kommen Sie auch zu den Sprechstunden ins Vereinshaus. 
    Samstags 13:00 - 14:30
     

  • Ich stehe auf der Warteliste. Wie lange dauert es bis ich informiert werde?
    Derzeit stehen viele Interessenten auf der Warteliste. Melden Sie sich in zyklischen Abständen an den Vereinvorstand und bestätigen sie das vorbestehen ihres Interesses. 
     

  • Wo finde ich die einzuhaltenden Regulären?
    Alle einzuhaltenden Regularien finden Sie unter
    www. Gartenfreunde-hh.de

  • Ich möchte Kündigen. Was ist zu beachten?
    Es muss zum Ende des Pachtjahres gekündigt werden. Diese muss spätestens bis 30. Juni beim Vorstand eingereicht werden. Die Parzelle wird anschließend durch die Wertermittlung begutachtet. Mängel müssen beseitigt werden. Ein Zwischenverkauf ist nicht erlaubt. Die Vergabe des Pachtvertrages erfolgt ausschließlich durch den Vorstand.
     

  • Darf ich einen Garten kaufen?
    Vertragspartner ist immer der Verein KGV101. Jeglicher privater Kauf oder Verkauf ist rechtswidrig und wird nicht nach gültiger Rechtsprechung anerkannt, wenn dieser nicht über den Verein abgeschlossen wurde. 
     

  • Ich möchte meinen Garten verkaufen.
    Vertragspartner ist grundsätzlich immer der Verein KGV101. Sämtliche Untervermietungen oder Zwischenverkäufe sind rechtswidrig und werden zur Anzeige gebracht. Es bedarf immer einer schriftlichen Kündigung zum Ende des Pachtjahres. Diese muss spätestens bis Juni für das laufende Kalenderjahr beim Vorstand eingereicht werden. 

     

  • Kann ich eine Wertermittlung vor Kündigung durchführen?
    Die Vorbegehung und die Wertermittlung kosten zusammen 45.-€.
    Bitte immer das Geld passend bei der Kündigung mitbringen!!

    Vor einer Kündigung kann keine Wertermittlung stattfinden. Erst nach der Kündigung kann es eine Inspektion und Schätzung (Wertermittlung) geben.

    Sollten Sie nicht mit dem Protokol der Wertermittlung einverstanden sein, kann eine Wertermittlung über den LGH einfordern werden. Die kostet ca. 85.-€ und ist dann auch rechtsbindend.

    Die Schätzung bezieht sich nur auf die Laube und die Pflanzen im Garten, das Inventar wird nicht mitgeschätzt und muss extra verhandelt werden. Es darf kein überhöhter Preis verlangt werden!!

    Der Vorstand hat das Recht, bei unrealistischen Vorstellungen, den Verkauf zu unterbinden.
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  • Ich habe einen Versicherungsschaden. An wen wende ich mich?
    Bitte wenden Sie sich an:
    versicherung.kgv101@icloud.com